Tipp - Schornsteinfeger von der Steuer absetzen
Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt auch für die Arbeiten des Schornsteinfegers. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt Hausbesitzern und Mietern, die gezahlten Beträge in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
Pressemitteilung Schornsteinfeger steuerlich absetzen