Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen
März 2010. Seit dem 22. März 2010 gilt eine neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht. Betroffen ist jetzt auch der klassische Kaminofen im Wohnzimmer. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - empfiehlt den Verbrauchern ein Informationsgespräch mit ihrem Schornsteinfeger.
Pressemitteilung Feinstaub-Limits für Holz- und Kohleöfen